Geschäfts - und Benutzungsordnung

Bodenverband Schwalm-Eder K.d.ö.R.

Die Verbandsversammlung des Bodenverbandes Schwalm-Eder hat in ihrer Sitzung vom 20.08.2014 folgende Geschäfts- und Benutzungsordnung für die Verbandsmaschinen und Gemeinschaftsanlagen beschlossen:

Sämtliche Maschinen und Anlagen sind Eigentum des Bodenverbandes.

§ 1 Anschaffung und Veräußerung von Maschinen und Anlagen

§ 2 Verpflichtung zum Maschineneinsatz

§ 3 Ersatzbeschaffung

§ 4 Auflösung von Maschinengruppen oder gruppenbezogenen Anlagen

§ 5 Restwerte bei Auflösung von gruppenbezogenen Maschinen

§ 6 Verbandskataster und Hebeliste

§ 7 Maschinenbenutzung

§ 8 Pflege und Wartung

§ 9 selbstfahrende Maschinen

§ 10 an Schlepper anzuhängende Maschinen